Erste Schritte nach der Ankunft

  • Anmeldung am Wohnort:
    Bitte melden Sie sich beim Rathaus Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt) an. Die Anmeldung ist wichtig für die Registrierung bei der Ausländerbehörde, die Beantragung von Leistungen und die Kita- bzw. Schulplatzvermittlung.

  • Postalische Erreichbarkeit sicherstellen:
    Bitte bringen Sie Ihren Namen am Briefkasten der Meldeadresse an, sodass Post seitens der Behörden und anderer Stellen ankommt. Oder geben Sie bei der Anmeldung einen alternativen Zustellungsempfänger an.

  • Antragstellung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Hilfebedürftigkeit
    Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Hilfebedürftigkeit in der Regel leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Registrierung bei Ausländerbehörde:
    Nach einer erfolgten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt werden Sie wegen der Registrierung und der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde im Landratsamt Heilbronn angeschrieben.
    Wegen der derzeitigen Terminauslastung bitten wir Sie, für die Aufenthaltserlaubnis und die hiermit verbundene Arbeitserlaubnis nicht selbst einen Termin zu vereinbaren. 

Kostenlose Deutschkurse

  • Der Sprachkursträger tricos GbR bietet kostenfreie Deutschkurse für ukrainische Geflüchtete an. Der erste Kurs startet voraussichtlich am 11. April. Für weitere Informationen und Kontaktaufnahme: E-Mail an helpukraine-hn@tricos-gbr.de
  • Die Website der Deutschen Welle (dw.com) und deutschakademie.de bieten kostenlose Online-Deutschkurse an, um selbstständig Deutsch zu lernen. Die Websites gibt es auch in ukrainischer Übersetzung.

Welche Hilfen erhalten Geflüchtete?

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Hilfebedürftigkeit in der Regel leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bitte beachten Sie, dass zur Zeit sehr viele Anträge bei uns eingehen. Die Leistungen werden in der Regel rückwirkend ab Antragstellung gewährt. In sehr dringenden Fällen, in denen unmittelbar medizinische Leistungen erbracht werden müssen oder ein finanzieller Vorschuss erforderlich ist, wenden Sie sich bitte über die Ukraine-Hotline (07131 994-1140) an die Leistungsbehörde. Weitere Informationen zu Leistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Meldebescheinigung sowie eine Kopie des Passes/der Pässe bei. Die Antragstellung ist vorab per Mail an leistung-asyl@landratsamt-heilbronn.de möglich. Das Original muss nachgereicht werden (Postweg oder Einwurf im Briefkasten des Landratsamtes).

Mobilität

Help Ukraine Ticket (Deutsche Bahn)
Die Deutsche Bahn bietet ukrainischen Geflüchteten die Möglichkeit, mit ihrem ukrainischen Pass/ID bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München zu fahren. Es ist keine Fahrkarte notwendig.
Wenn die Betroffenen anschließend mit einem Fernverkehrszug (ICE, TGV, RJX, IC/EC) weiterreisen wollen, erhalten sie im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket. Nahverkehrszüge können ohne Fahrkarte allein mit einem Ausweisdokument genutzt werden.
Details und aktuelle Informationen (auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch): www.bahn.de/info/helpukraine
Kostenlose Nutzung des HNV
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können seit dem 3. März 2022 kostenlos mit allen Bussen und Bahnen im HNV fahren. Als Fahrausweis dienen entweder "0-Euro-Fahrausweise", wie sie von der DB AG im Fernverkehr ausgestellt werden oder gültige ukrainische Ausweisdokumente. Die Regelung gilt bis auf Widerruf. Infos hierzu finden Sie unter www.h3nv.de

Welche Beratungsangebote gibt es für Geflüchtete?

Sozialberatung durch das Landratsamt Heilbronn

Für Fragen rund um das Leben in Deutschland können privat untergebrachte ukrainische Geflüchtete bei Bedarf einen Termin zur Sprechstunde bei der Sozialberatung im Landratsamt vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt online hier.

Beratung durch die Stadtverwaltung Brackenheim

Das Team der Stabsstelle Integration im Brackenheimer Rathaus steht bei Fragen beratend zur Seite.

Hotline für Geflüchtete in Ukrainisch und Russisch

Das Justizministerium Baden-Württemberg hat eine Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Die Hotline ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden besetzt und montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 17 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 70 22 500 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfsangebote für Frauen und Kinder in Not Die bundesweiten Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not bieten Beratung auch in Russisch an, sodass Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden können. Beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch finden Sie Beratung und eine erste Anlaufstelle zum Thema Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

Info-Hotline des Landratsamts Heilbronn

Für Fragen rund um das Thema Geflüchtete aus der Ukraine hat das Landratsamt eine Info-Hotline unter der Nummer 07131 994-1140 eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13:30 und 16 Uhr erreichbar.  

Beratung durch den Jugendmigrationsdienst (auch online)

Junge Menschen aus der Ukraine bis 27 Jahre können Beratung und Begleitung durch die Jugendmigrationsdienste (JMD) in Anspruch nehmen. Mehrsprachige Informationen finden Sie hier. Unabhängig von ihrem aktuellen Aufenthaltsort können sich Hilfesuchende über das Onlineberatungsportal jmd4you.de kostenlos beraten lassen. Die JMD helfen dort per E-Mail oder Chat in verschiedenen Sprachen weiter, darunter Russisch und Englisch.

Beratung durch die Agentur für Arbeit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungsmöglichkeiten und zu weiteren Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit. Ebenfalls online ist ein Anmeldebogen für die Stellensuche. Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch und Russisch sprechen, unter der Rufnummer 0911 178 7915 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr).

Hilfsangebote für Frauen und Kinder in Not

Die bundesweiten Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not bieten Beratung auch in Russisch an, sodass Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden können. Beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch finden Sie Beratung und eine erste Anlaufstelle zum Thema Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

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